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   OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89   

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OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89 (https://dejure.org/1990,2739)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.1990 - 15 U 256/89 (https://dejure.org/1990,2739)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 1990 - 15 U 256/89 (https://dejure.org/1990,2739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 553
  • NJW-RR 1992, 1472 (Ls.)
  • ZIP 1991, 101
  • DB 1991, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1961 - II ZR 4/60

    Auskunftsrecht des Aktionärs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Ist die Willensbildung der zur Beschlußfassung notwendigen Mehrheit der Aktionäre fehlerfrei, wobei hinsichtlich ABB/Zürich auf die Willensbildung von deren Verwaltungsrat und nicht die des weisungsgebundenen Stimmrechtsbevollmächtigten Dr. Z abzustellen ist, § 166 Abs. 2 BGB , kann der Fehlerhaftigkeit der Willensbildung der Minderheit nur eingeschränkte Bedeutung für das Beschlußergebnis zukommen (BGHZ 36, 121, 140).

    Der BGH, dessen Rechtsprechung der Senat folgt, stellt demgegenüber auf die Entscheidung der Aktionäre bei Erfüllung der Informationspflicht ab, wobei Maßstab die Willensbildung eines nach objektiven Kriterien urteilenden Aktionärs ist (BGHZ 36, 121, 140; 86, 1, 3; 107, 296, 307).

  • BGH, 29.11.1982 - II ZR 88/81

    Beschlußanfechtung wegen Auskunftsverweigerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Die Auskunftsverweigerung der Beklagten war rechtswidrig und berechtigt die Kläger grundsätzlich zur Anfechtung, obwohl sie das Verfahren des § 132 AktG nicht eingeleitet haben (BGHZ 86, 1).

    Der BGH, dessen Rechtsprechung der Senat folgt, stellt demgegenüber auf die Entscheidung der Aktionäre bei Erfüllung der Informationspflicht ab, wobei Maßstab die Willensbildung eines nach objektiven Kriterien urteilenden Aktionärs ist (BGHZ 36, 121, 140; 86, 1, 3; 107, 296, 307).

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Der BGH, dessen Rechtsprechung der Senat folgt, stellt demgegenüber auf die Entscheidung der Aktionäre bei Erfüllung der Informationspflicht ab, wobei Maßstab die Willensbildung eines nach objektiven Kriterien urteilenden Aktionärs ist (BGHZ 36, 121, 140; 86, 1, 3; 107, 296, 307).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Die Vertragsübernahme ist dreiseitiges Rechtsgeschäft, dessen Folge das Ausscheiden einer Partei des ursprünglichen Rechtsverhältnisses unter Übergang seiner Rechte und Pflichten auf einen neuen Vertragspartner ist (BGHZ 95, 88 ).
  • BGH, 27.05.1974 - II ZR 109/72

    Verzicht auf die Rüge der fehlerhaften Zustellung der Klage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Die Abhängigkeit der Wirksamkeit einer vereinbarten Vertragsänderung auch von diesem Beschluß ist damit anfänglich auf solche Änderungen des Beherrschungsvertrages beschränkt, die den Inhalt der Ansprüche aus §§ 304, 305 AktG aus dem geltenden Unternehmensvertrag betreffen (BGH WM 1974, 713, 715; Koppensteiner, § 295 AktG Rnr. 13).
  • LG Hamburg, 11.01.1990 - 68 O 101/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Das Landgericht hat die Klage durch das in ZIP 1990, 376 ff. veröffentlichte Urteil abgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.1989 - 11 W 57/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Die Weigerung der Beklagten war rechtswidrig, wie im Beschluß des 11. Senats des erkennenden Gerichts vom 29. Juni 1989 - 11 W 57/89 - (Kopie II 221) ausgeführt ist.
  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 10 U 17/05

    Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft über die Wahl von

    Zwar führt die fehlerhafte Ermittlung des Abstimmungsergebnisses bei Anwendung der Subtraktionsmethode grundsätzlich zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (MünchKomm/ Volhard, a.a.O., § 133 Rdn. 26 m. Hinw. auf OLG Karlsruhe ZIP 1991, 101, 107).
  • OLG Hamm, 04.08.2006 - 9 UF 32/06

    Zum Anknüpfungszeitpunkt des "längeren" Zusammenlebens im Sinn von § 1600 Abs. 3

    Er ist durch die rechtzeitige Berufung der Beklagten zu 1) selbst Partei im Rechtsmittelverfahren (vgl. BGH, FamRZ 1976, 376; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 101).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01

    Bestimmtheit von Mietanpassungs- und Vertragsstrafeklauseln

    c) Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (abgedr. DB 1991, 86 = OLGR 1991, 9 f.) ableiten; sie ist nicht verallgemeinerungsfähig.
  • LG Leipzig, 24.03.2004 - 6 HKO 3413/03
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Aktionäre aus Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs anders abgestimmt hätten, wenn die Einberufungsfrist eingehalten worden wäre (BGH NJW 1998, 684 [BGH 17.11.1997 - II ZR 77/97] ; BGH ZIP 1991, 101, 106; BGH NJW 1987, 2580, 2582 [BGH 30.03.1987 - II ZR 180/86] zur GmbH; Rarsten Schmidt, AktG , Großkommentar, 4. Aufl., § 243 Rn. 23).
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